Aktuell

Frohe Ostern

ENDLICH IST ES SO WEIT,
WILLKOMMEN IN DER OSTERZEIT.
DER HASE NUN DIE EIER BRINGT
UND FRÖHLICH DURCH DIE GÄRTEN SPRINGT.
WIR WÜNSCHEN EUCH ZUM OSTERFESTE
ALLES LIEBE UND DAS BESTE!

FAMILIE KESSLER

Aktuell

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

das kleingedruckte

Geltung der AGB

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhaus Cresta zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Yvonne und Martin Kessler. Die Leistungen von Yvonne und Martin Kessler erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.
  • Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

Begriffsbestimmungen

  • Der Begriff «Familie Kessler«, «wir», «uns» oder «unser» bezieht sich auf Yvonne und Martin Kessler.
  • Der Begriff «Hauseintrag» bezieht sich auf unsere Webseite www.ferienhaus-cresta.ch.
  • Der Begriff «Dienstleistungen» bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von Yvonne und Martin Kessler von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen über unser Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über unseren Channel Manager.
  • Der Begriff «Kunde» bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.
  • Der Begriff «Immobilie» bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen oder Mietflächen, die vom Kunden oder einem Kanal eines Dritten angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten werden.
  • Der Begriff «Inhalt» bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.
  • Der Begriff «Kundeninhalte» bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.

Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungsanfragen können über unsere Webseite www.ferienhaus-cresta, per E-Mail an info@ferienhaus-cresta.ch oder telefonisch an +41 79 441 98 42 getätigt werden. Alle Anfragen, die über jegliche andere Methode getätigt werden, wie zum Beispiel facebook werden nicht berücksichtigt.

Können wir Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung, Mietvertrag und Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.

Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Anzahlung, erhält Ihre Buchung seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 7 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten werden pauschal abgerechnet. Der Strompreis pro Woche/Wochenende ist aktuell immer auf der Webseite einsehbar.

An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Bei Buchung eines Wochenendes steht das Ferienhaus am Freitag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer Anreise nach 22.00 Uhr, muss der Gast einen Aufschlag von Fr. 30.00 bezahlen. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast 10 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14.00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist das Haus bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine spätere Abreise wünscht, sollte dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine spätere Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.

Sollte der Gast am Anreisetag bis 23.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an uns als gekündigt. Wir oder unser Vertreter können dann über das Haus frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Die Küche ist in sauberem Zustand, d. h. das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank soll leer und geputzt sein. Die Bettwäsche aller benutzten Betten abzuziehen und auf einen Haufen zulegen. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies zusätzlich zum Endreinigungspreis in Rechnung gestellt werden.

Ferienhaus

Das Ferienhaus wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihnen, während Ihrem Aufenthalt Mängel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z. B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit das Ferienhaus verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei bei uns.

Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird einen angemessenen Aufpreis von CHF 10.00 bis 30.00 verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu CHF 100.00 in Rechnung stellen.

Aufenthalt

Das Ferienhaus darf nur von der in der Buchung aufgeführten Personenanzahl benutzt werden. Sollte die Wohnung ohne vorherige Ankündigung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von 22.00/Person zu zahlen. Wir haben zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung sind wir dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • Rücktritt mehr als 6 Monate vor dem Anreisetag 20 % des vereinbarten Preises
  • Rücktritt 6 bis 5 Monate vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Preises
  • Rücktritt 5 bis 4 Monate vor dem Anreisetag 60 % des vereinbarten Preises
  • Rücktritt 4 bis 3 Monate vor dem Anreisetag 80 % des vereinbarten Preises
  • Rücktritt 3 bis 0 Monate vor dem Anreisetag 100 % des vereinbarten Preises
  • Nichtanreise  100 % des vereinbarten Preises

Sollte der Mieter das Mietverhältnis wegen behördlichen Massnahmen z. B. Kontaktbeschränkungen oder Quarantäne (ausser Grenzen sind geschlossen oder wir müssen unser Haus schliessen) oder aus anderen Gründen nicht antreten können und stellt keinen Ersatzmieter, so gelten die aufgeführten Stornobedingungen.

Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z. B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch uns kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.

Haftung des Vermieters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Wir unterhalten in unserem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Wir gestatten dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Wir gewährleisten nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit wir deswegen eine Inanspruchnahme fürchten müssen und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern können. Wir behalten uns insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Wir haben jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

  1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Diese ist im Haus sichtbar aufgehängt.
  2. Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
  3. Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu Fr. 500.00 in Rechnung gestellt werden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemässes Rauchen entstehen wie z. B. Brandlöcher an Böden/Wänden oder an Gegenständen. Das Rauchen ist nur auf dem Sitzplatz hinter dem Haus erlaubt.
  4. Unser hauseigener Parkplatz bietet 7 PKW-Stellplätze im Freien.
  5. Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist für Kinder gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
  6. Nach Gebrauch bzw. vor der Abreise ist der Holzkohlegrill zu reinigen. Grillrost säubern und Asche in den blauen Bottich für kalte Asche entsorgen.
  7. Das Rauchen und Kerzen anzünden im Haus ist strikte verboten. Bitte benutzen sie die Aschenbecher auf dem Gartensitzplatz. Rauchen ist nur dort erlaubt.
  8. Die angrenzenden Wiesen im landwirtschaftlichen Gebiet ausserhalb des Gartenzauns dürfen bei Grashochstand nicht betreten werden.
  9. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhaus nicht erwünscht. Der Gast haftet für ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
  10. Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei drohender Gefahr. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Regionalgericht Prättigau/Davos zuständig.

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